BAUMSCHUTZSATZUNG

Baumfällung in Karlsruhe:

Was die Baumschutzsatzung für Sie bedeutet

Überblick über die Baumschutzsatzung

Um Stadtbäume nachhaltig zu schützen und ihre vielfältigen Funktionen zu erhalten, legt eine Baumschutzsatzung fest, welche Bäume als besonders schützenswert gelten und welche Maßnahmen erlaubt oder genehmigungspflichtig sind. Sie enthält zudem Informationen dazu, wie Eingriffe geregelt sind und in welchen Fällen Ausnahmen oder Befreiungen beantragt werden können.

 


 

Welche Bäume stehen unter Schutz?

  • Bäume mit einem bestimmten Mindeststammumfang
  • Mehrstämmige Bäume, sofern ihre Stammumfänge insgesamt einen bestimmten Wert erreichen
  • Obstbäume gelten erst ab einem definierten Umfang als geschützt
  • Bei einigen Arten (wie Eiben, Buchsbäumen oder Stechpalmen) gelten abweichende Schutzgrenzen

Als ordnungswidrig gelten in der Regel Eingriffe wie das Fällen oder starke Zurückschneiden geschützter Bäume. Solche Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

 


 

Antragstellung

 

Wer beabsichtigt, Arbeiten an einem geschützten Baum durchzuführen – zum Beispiel Fällen, starke Schnittmaßnahmen oder ähnliche Eingriffe – muss in der Regel zuvor einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  1. Stammumfang ermitteln
    Messen Sie den Umfang des Baumes in etwa einem Meter Höhe.

  2. Fotodokumentation
    Mehrere Fotos des Baumes (Gesamtansicht, Umfeld, Detailaufnahmen) erleichtern die fachliche Einschätzung.

  3. Antragsformular ausfüllen
    Stellen Sie Ihren Antrag mit vollständigen Angaben zu Baum und Standort. Falls relevant, erläutern Sie kurz die Beweggründe für Ihr Vorhaben.

Eine digitale Einreichung ist oft möglich. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich oder persönlich an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.

 


 

Häufige Fragen

  • Ab wann steht ein Baum unter Schutz?
    Ob ein Baum geschützt ist, hängt von Stammumfang, Art und Standort ab. Die Baumschutzsatzung regelt die maßgeblichen Kriterien.

  • Ist ein Rückschnitt genehmigungspflichtig?
    Maßgeblich sind die Vorschriften in der Satzung und die Intensität des Eingriffs. Bestimmte Pflegeschnitte können zulässig sein, während umfangreichere Maßnahmen in der Regel eine Genehmigung erfordern.

  • Zu welchen Zeiten darf gefällt werden?
    Oft gelten Zeiträume, in denen Fällungen wegen Brut- und Nistzeiten eingeschränkt sind. Genaue Angaben finden sich in der Baumschutzsatzung oder über die zuständige Behörde.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Vorhabens und der aktuellen Auslastung der Behörde ab.

  • Was muss bei einer Neupflanzung beachtet werden?
    Beim Ersatz für gefällte Bäume oder bei Neupflanzungen können Abstände und andere Richtlinien gelten. Genauere Informationen bietet die Baumschutzsatzung oder eine Beratung durch die zuständige Stelle.


 

Weitere Informationen

 

  • Rechtsgrundlagen:
    Die Baumschutzsatzung enthält alle wichtigen Bestimmungen über Schutzumfang, Verbotstatbestände und Ausnahmeregelungen.
  • Zusätzliche Hinweise:
    Häufig gibt es ergänzende Empfehlungen oder Pflanzanleitungen, die bei Neupflanzungen helfen. Das Nachbarrecht kann ebenfalls zu beachten sein.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der Stadt Karlsruhe: Baumschutzsatzung Karlsruhe

 

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Karlsruhe Faltblatt Baumschutzsatzung
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